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Bürgerbeteiligung Solarpark

Inhaltsverzeichnis:

Chance für die Energiewende: Bürgerbeteiligung an Solarparks

Die Energiewende lebt vom Engagement der Menschen – und Solarparks bieten eine attraktive Möglichkeit, sich aktiv daran zu beteiligen. Eine Bürgerbeteiligung Solarpark ermöglicht es, die Nutzung erneuerbarer Energien nicht nur ideell, sondern auch finanziell zu unterstützen. Ob als direkte Investition, über Bürgerfonds oder als Teil von Energiegenossenschaften – die Beteiligungsmöglichkeiten sind vielfältig und schaffen eine Win-win-Situation: Eine Bürgerbeteiligung Solarpark fördert nachhaltige Energieprojekte und profitiert zugleich von langfristigen Renditen. Dieser Beitrag zeigt, wie Bürger sich an Solarparkprojekten beteiligen können, welche Modelle es gibt und worauf man bei einer Beteiligung achten sollte, um die Energiewende aktiv mitzugestalten.

Solarpark-Buergerbeteiligung

1. Photovoltaik und Bürgerengagement: Beteiligung soll gestärkt werden

Das Solarpaket 1 der Bundesregierung legt einen besonderen Fokus auf die Stärkung der Bürgerbeteiligung im Bereich der Photovoltaik. Es schafft spezielle Segmente für innovative Solaranlagen wie Agri-Photovoltaik, Floating-PV, Balkonkraftwerke und Freiflächenanlagen, die durch zusätzliche Zuschläge ihre Marktfähigkeit erhöhen sollen.

Zudem werden Sonderfinanzierungen für Biodiversitäts-PV eingeführt und Agri-PV-Anlagen gefördert, die den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren. Diese Maßnahmen unterstreichen das Engagement der Bundesregierung für umweltfreundliche Technologien und bieten Bürgern erweiterte Möglichkeiten, sich aktiv an der Energiewende zu beteiligen.

1.1. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die Bürgerbeteiligung Photovoltaik

§ 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2023 regelt die finanzielle Beteiligung von Kommunen am Ausbau erneuerbarer Energien. Anlagenbetreiber von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sollen betroffene Gemeinden durch einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung finanziell beteiligen. Bei Freiflächenanlagen gilt ein Betrag von 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge.

Darüber hinaus ist auch eine individuelle Bürgerbeteiligung möglich, bei der jeder Einwohner sich nach seinen finanziellen Möglichkeiten engagieren kann. Je nach Gemeinde sind die Beteiligungsmodelle unterschiedlich.

2. Bürgerbeteiligung Solarpark: die unterschiedlichen Modelle

Es gibt verschiedene Modelle einer Bürgerbeteiligung Solarpark, die es den betroffenen Bürgern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzuhaben und finanziell davon zu profitieren. Hier sind die wichtigsten Modelle:

  1. Direktbeteiligung
  • Bürger können direkt in den Bau eines Solarparks investieren.
  • Sie erhalten dafür eine Rendite aus den Einnahmen des Solarparks.
  • Oft gibt es feste jährliche Auszahlungen, abhängig vom erzeugten Strom.
  1. Energiegenossenschaften
  • Bürger schließen sich zusammen, um gemeinschaftlich in Solarprojekte zu investieren.
  • Mitglieder profitieren von Dividenden oder günstigem Strombezug.
  • Demokratische Entscheidungsstrukturen fördern die Mitbestimmung.
  1. Bürgerfonds
  • Ein Fonds sammelt Kapital von Bürgern, das in Solarprojekte investiert wird.
  • Ideal für kleinere Investoren, die sich an größeren Projekten beteiligen möchten.
  • Die Rendite wird anteilig an die Investoren ausgezahlt.
  1. Crowdfunding
  • Bürger können online kleine Beträge in Solarprojekte investieren.
  • Plattformen vermitteln Projekte und Renditeaussichten.
  • Niedrige Einstiegshürden machen dieses Modell besonders attraktiv.
  1. Mieterstrommodelle
  • In Wohnanlagen oder Gemeinden wird Solarstrom direkt an die Bewohner verkauft.
  • Bürger profitieren von günstigem Solarstrom ohne eigene Investition in die Anlage.
  • Überschüssiger Strom wird ins Netz eingespeist.
  1. Pachtmodelle
  • Landbesitzer stellen ihre Flächen für Solarparks zur Verfügung und erhalten eine jährliche Pachtzahlung.
  • Gemeinden oder Bürgergemeinschaften können die Anlagen betreiben.
  1. Kommunale Beteiligung
  • Gemeinden investieren selbst oder mit Bürgern in Solarprojekte.
  • Die erzielten Gewinne können in lokale Projekte reinvestiert werden.
  1. Strombezugsmodelle (Power Purchase Agreements - PPAs)
  • Bürger oder Unternehmen schließen Verträge über den Bezug von Solarstrom zu festen Preisen ab.
  • Dies fördert die Finanzierung und den Bau neuer Solarparks.

Diese Modelle beschleunigen nicht nur den Ausbau erneuerbarer Energien, sondern stärken auch die lokale Wirtschaft und das Gemeinschaftsgefühl.

Buergerbeteiligung-Solarpark

3. Nähere Betrachtung der Modelle zur Bürgerbeteiligung Solarpark

Die hier vorgestellten Modelle unterscheiden sich nicht nur in der Art der Bürgerbeteiligung an Solarprojekten, sondern auch hinsichtlich der Risikobewertung. Daher lohnt es sich, die wichtigsten Optionen unter diesem Aspekt genauer zu betrachten, um die optimale Lösung zu finden. Denn jede Kommune hat andere Voraussetzungen, wenn es darum geht, für eine Bürgerbeteiligung Photovoltaik als die zeitgemäße Investition zu definieren.

Direktbeteiligung in Form von Sachwertanlagen bieten zahlreiche Vorteile. Besonders attraktiv ist, dass der Erwerb von Anlagenteilen Sie zum Betreiber macht, wodurch Sie von steuerlichen Vorteilen als Unternehmer profitieren. Die Kombination aus einer festen Einspeisevergütung nach EEG-Tarifen, der Möglichkeit der Direktvermarktung und der Veräußerung des Stroms nach Ablauf der EEG-Förderung macht diese Form der Beteiligung zu einer langfristig lukrativen Anlage. Am freien Markt sind Renditen von bis zu 10 % möglich.

Genossenschaften haben im deutschsprachigen Raum eine lange Tradition, die bis ins Jahr 1847 zurückreicht. Sie gelten als insolvenzsicherste Rechtsform. Ihre Stabilität und Verlässlichkeit wird durch die Anerkennung der Genossenschaftsidee als immaterielles UNESCO-Weltkulturerbe 2016 zusätzlich unterstrichen. Anteile an Energiegenossenschaften bieten langfristige Sicherheit: Die Erlöse fließen ausschließlich den Mitgliedern zu, und die Laufzeiten von über 20 Jahren gewährleisten stabile Erträge.

Crowdinvesting bietet eine kürzere Laufzeit, meist zwischen 5 und 8 Jahren, und verspricht steigende Zinssätze, die aktuell bei etwa 3 % beginnen. Die Sicherheit der Einspeisevergütung nach EEG bleibt bestehen, sofern die Fläche förderfähig ist. Andernfalls muss der Betreiber ein PPA abschließen oder den Strom an der Börse verkaufen. Allerdings unterliegt Crowdinvesting gemäß §12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz einem Warnhinweis, da es mit „erheblichen Risiken“ verbunden ist. Diese Form der Beteiligung birgt daher das größte Risiko. 

Die unterschiedlichen Risikofaktoren zeigen, dass hier eine intensive Aussprache innerhalb der Bürgerschaft notwendig ist und dass eine externe Beratung bei der Entscheidungsfindung helfen kann.

4. Die Alternative zur Bürgerbeteiligung Solarpark: Selbst Betreiber werden

Wenn Sie in ein Photovoltaik-Direktinvestment einsteigen möchten, aber keine Möglichkeit zur Beteiligung an einem Solarpark über Bürgermodelle haben, bietet unser Partner Milk the Sun eine aussichtsreiche Alternative.

Durch den Erwerb von Eigentum auf einer gepachteten Freifläche werden Sie selbst Unternehmer und profitieren von allen entsprechenden Vorteilen. Die Photovoltaikanlage oder einzelne Teileinheiten gehören Ihnen, wodurch Sie steuerliche Abschreibungen (AfA) geltend machen können.

Im Jahr der Anschaffung können Sie sogar bis zu 62 % der Investitionskosten steuerlich absetzen – ein Vorteil, der bei indirekten Investitionen wie Genossenschaftsanteilen oder Crowdinvesting nicht gegeben ist.

Während der gesamten Pachtzeit haben Sie uneingeschränkten Zugang und Betriebsmöglichkeiten. In der Regel wird eine Dienstbarkeit zu Ihren Gunsten im Grundbuch des Grundstücks unter Abteilung II eingetragen.

Für Einzelunternehmer kann ein Direktinvestment daher eine besonders attraktive und lohnende Alternative zur klassischen Bürgerbeteiligung an einem Solarpark sein. Ein weiteres Argument hinsichtlich der Risikobetrachtung stellt das Angebot dar, in laufenden Anlagen mit garantierten Erlösen zu investieren.

Photovoltaik_Buergerbeteiligung

5. Fazit: Bei einer Bürgerbeteiligung Photovoltaik Vor- und Nachteile abwägen

Eine Bürgerbeteiligung an einem Solarpark bietet zahlreiche Vorteile. Sie ermöglicht Bürgern, aktiv an der Energiewende teilzunehmen und von den finanziellen Erträgen erneuerbarer Energien zu profitieren. Durch Modelle wie Genossenschaften, Crowdinvesting oder Direktbeteiligungen erhalten die Bürger einer Kommune regelmäßige Renditen, während sie die Entwicklung nachhaltiger Energieprojekte unterstützen.

Zudem fördern diese Modelle den Ausbau lokaler Infrastruktur und stärken die Gemeinschaft. Investitionen in Solarparks gelten als vergleichsweise sicher, besonders bei Einspeisevergütungen nach EEG. Eine Bürgerbeteiligung schafft zudem Transparenz und Mitspracherechte, ist also ein demokratisches Mitbestimmungsmodell, was das Vertrauen in erneuerbare Energien erhöht. Langfristig tragen solche Projekte zur regionalen Wertschöpfung und zum Umweltschutz bei.

Wer aber die Risiken bestimmter Beteiligungsmöglichkeiten scheut oder aufgrund einer mangelnden Mehrheit keine Chance hat, Geld in eine Bürgerbeteiligung zu stecken, kann sich auf dem Markt umsehen. Der weltweit größte Marktplatz für gewerbliche Photovoltaik bietet ein umfassendes Angebot an sicheren Anlagen.

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