Solarpark bauen: Was Sie wissen müssen
Der Ausbau von Photovoltaik Freiflächenanlagen (PV-FFA) und Solarparks spielt eine entscheidende Rolle in der Energiewende und der Umstellung auf erneuerbare Energien. Doch bevor solche Anlagen gebaut werden können, sind umfangreiche Genehmigungsverfahren erforderlich. Diese Verfahren zur Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung können je nach Standort und Anlage unterschiedlich komplex sein und erfordern die Einhaltung spezifischer gesetzlicher Vorgaben. In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Schritte zur Genehmigung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen, die wichtigsten rechtlichen Anforderungen sowie wertvolle Tipps für eine reibungslose Antragstellung. Denn eine Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung beinhaltet viele baurechtliche und steuerliche Aspekte, die zu beachten sind.
1. Welche Vorteile bietet Photovoltaik auf Freiflächen
Freiflächen-Photovoltaikanlagen bieten Eigentümern von Land vielfältige Vorteile. Sie profitieren von finanzieller Stabilität, leisten einen Beitrag zum Umweltschutz und nutzen ihre Flächen effizient. Die Umstellung auf Freiflächen-Photovoltaik reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern erheblich. So kann eine Fläche von zehn Hektar bis zu 2.800 Haushalte mit grünem Strom versorgen.
Auch Flächen, die landwirtschaftlich kaum genutzt werden können, wie etwa Brachflächen neben Autobahnen und Bahnstrecken, eignen sich ideal für solche Anlagen. Der Umwelt kommt dies besonders zugute, da der ökologische Fußabdruck verringert und Treibhausgase eingespart werden. Zusätzlich zum Umweltaspekt profitieren Eigentümer durch stabile und attraktive Einnahmen.
Neben dem eigenen Betrieb eines Solarparks kann der Eigentümer von großen Freiflächen das Areal verpachten. Errichtet der Pächter nach der PV Freiflächenanlage Genehmigung darauf eine PV Anlage, profitiert der Eigentümer von Pachteinnahmen über Jahrzehnte hinweg. Diese sind zudem deutlich höher als ein Pachtzins bei landwirtschaftlicher Nutzung durch den Pächter.
1.1. Was ist eine Freiflächenanlage?
Laut der Clearingstelle EEG|KWKG, der neutralen Stelle zur außergerichtlichen Klärung von Fragen und Streitigkeiten rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz, ist eine Freiflächenanlage nach der gesetzlichen Definition jede Solarstromanlage, „die nicht in, an oder auf einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, angebracht ist“ (vgl. § 3 Nr. 22 EEG 2023). Hier ist noch nicht von der Größe die Rede. Im Allgemeinen sind solche Anlagen aber auf eine großflächige Produktion von Solarstrom ausgelegt bis hin zu Solarparks.
2. Flächenverbrauch durch Freiflächenanlagen und Solarparks
PV Freiflächenanlagen nehmen im Vergleich zu PV-Dachanlagen zusätzliche Land in Anspruch. Erfreulich dabei ist der Trend, dass die pro Megawatt benötigte Fläche aber stetig zurückgeht. Wurden im Jahr 2006 noch 4,1 Hektar pro Megawatt (ha/MW) verbraucht, sank diese Zahlt bis zum Jahr 2021 auf rund 1 ha/MW. Grund für diese Optimierung ist vor allem die kontinuierliche Leistungssteigerung der Solarmodule. Diese erlaubt es, auf der gleichen Fläche heute deutlich mehr Solarstrom zu erzeugen.
Zum Ende des Jahres 2021 waren in Deutschland annähernd 32.000 Hektar mit Photovoltaik-Freiflächenanlagen belegt. Rund 11.460 Hektar (36 %) davon entfallen auf sogenannte Konversionsflächen, wie alte Militärgelände, Deponien oder Industriebrachen. Weitere 9.600 Hektar (30 %) sind Ackerflächen, und etwa 2.440 Hektar (8 %) liegen entlang von Verkehrswegen, wobei ein Teil davon ebenfalls als Ackerland zählt. Die PV Anlagen auf Ackerflächen und Verkehrsrandstreifen machen jedoch nur 0,07 % der gesamten landwirtschaftlichen Fläche aus. Trotz dieses geringen Anteils bleibt es wünschenswert, bevorzugt Dachflächen für Photovoltaikanlagen zu nutzen, um den Flächenverbrauch so gering wie möglich zu halten.
Zur Steuerung des Landverbrauchs fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 gemäß § 37 die Errichtung von PV-FFA auf Flächen…
- im Bereich bestimmter Bebauungspläne
- für die bereits bestimmte Planfeststellungs- oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden, wie beispielsweise Abfallbeseitigungsanlagen
- innerhalb eines 500 Meter breiten Streifens entlang von Autobahnen und mehrspurigen Schienenwegen,
- in sogenannten benachteiligten Gebieten wie Acker- und Grünland
3. Die Phasen einer Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung
Die Genehmigung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage durchläuft typischerweise die folgenden Phasen:
- Standortanalyse:
Untersuchung der Eignung des Standorts in Bezug auf Sonneneinstrahlung, Bodenbeschaffenheit und Umweltauswirkungen.
Bewertung, ob bestimmte Schutzgebiete betroffen sind. - Planung und Konzeption:
Erarbeitung eines detaillierten Plans zur Anlagenkonfiguration, Platzierung und Anbindung an das Stromnetz.
Einbeziehung technischer, ökologischer und ökonomischer Aspekte. - Antragstellung:
Einreichen des Genehmigungsantrags bei der zuständigen Behörde (in Deutschland meist das Bauamt oder die Bezirksregierung).
Beifügen von Unterlagen wie Umweltgutachten, Bauplänen und Sicherheitsnachweisen. - Prüfung durch Behörden:
Überprüfung durch verschiedene Behörden, inklusive Umweltbehörden, die mögliche Umweltbelastungen bewerten.
Einbindung von Bürgern und Interessengruppen im Rahmen eines öffentlichen Beteiligungsverfahrens, falls erforderlich. - Erteilung der Genehmigung:
Nach erfolgreicher Prüfung erteilt die zuständige Behörde die Baugenehmigung.
In einigen Fällen müssen zusätzliche Auflagen erfüllt werden, etwa Umweltauflagen oder Sicherheitsmaßnahmen. - Baubeginn und Inbetriebnahme:
Nach Genehmigung kann mit dem Bau der Anlage begonnen werden.
Nach Fertigstellung erfolgt die Abnahme und Inbetriebnahme der Photovoltaik-Freiflächenanlage. - Eintragung ins Marktstammdatenregister
Eine Neuanlage muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme ins Marktstammdatenregister eingetragen werden.
Geplante Anlage können auch schon vor der Inbetriebnahme registriert werden.
Diese Schritte können je nach Bundesland und spezifischen Projekterfordernissen leicht variieren. Hier sollten Bauherren die ausführenden Fachbetriebe im Vorfeld konsultieren, um keine Verfahrensfehler zu begehen.
Besonders wichtig!
Klären Sie bereits in der Planungsphase mit dem Netzbetreiber, wo die Anlage ans Stromnetz angeschlossen werden soll.
4. Benachteiligte Gebiete – Sonderfall bei der Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung
Laut EEG sind PV-Freiflächenanlagen mit einer Leistung zwischen 1 MWp und 50 MWp auf Acker- und Grünlandflächen in „landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten“ förderfähig. Voraussetzung für die EEG-Förderung ist der erfolgreiche Abschluss einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur. „Landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete“ sind innerhalb der EU definiert. Generell gemeint sind damit Berggebiete und Gebiete, in denen aufgrund der ungünstigen Standort- oder Produktionsbedingungen die Aufgabe der Landbewirtschaftung droht.
Durch das Solarpaket I sind benachteiligte Gebiete nun auch für kleinere Photovoltaikanlagen unter 1 MW – oder bis 6 MW bei Bürgerenergieprojekten – förderfähig, die nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen.
Bis Ende 2030 gilt bundesweit die Begrenzung, dass keine weiteren Gebote für benachteiligte Gebiete angenommen werden, sobald deutschlandweit 80 GW installierte PV-Leistung auf landwirtschaftlich genutzten Flächen erreicht ist (ab 2031 steigt dieser Wert auf 177,5 GW). Dieser Schwellenwert ist bisher nicht überschritten. Zusätzlich müssen alle geförderten PV-Freiflächenanlagen seit Solarpaket I naturschutzfachliche Mindeststandards erfüllen (§ 37 Abs. 1a EEG).
5. PV Freiflächenanlage Genehmigung rechnet sich auch ohne EEG-Förderung
Aufgrund gesunkener Modulpreise und hoher Stromkosten sind Photovoltaik-Freiflächenanlagen mittlerweile auch ohne EEG-Förderung wirtschaftlich rentabel. Ein „Power Purchase Agreement“ (PPA) erlaubt es den Anlagenbetreibern, den erzeugten Strom direkt an Energieversorger, Direktvermarkter oder Unternehmen zu verkaufen, ohne an EEG-förderfähige Flächen gebunden zu sein.
Zu beachten dabei ist, dass auch diese Anlagen einer baurechtlichen Photovoltaik Freiflächenanlage Genehmigung unterliegen. Sowohl geförderte als auch ungeförderte Anlagen stoßen auf ökonomische Grenzen, da die Integration des erzeugten Stroms in den Markt nicht unbegrenzt profitabel möglich ist. Daher wird nur ein Bruchteil der potenziell verfügbaren Flächen tatsächlich für den Bau von PV-Anlagen genutzt werden.
6. Eine Investition erspart den Aufwand einer PV Freiflächenanlage Genehmigung
Wer von Solarstrom als Investition profitieren möchte, muss nicht gleich eine Photovoltaik-Freiflächenanlage bauen. Unser Partner Milk the Sun bietet eine umfangreiche Auswahl an Großanlagen als Investitionsobjekte. Dort finden sich Objekte in jeder Entwicklungsstufe, meist auf gepachteten Flächen. Damit sind alle rechtliche Aspekte abgedeckt. Zudem erlaubt das immense Angebot ein Investment im Rahmen der persönlichen Möglichkeiten und das ganz ohne die Risiken, die mit der Errichtung einer großen Solaranlage verbunden sind.