Wieso sollte man bei einer Abfindung Steuern sparen?
Eine Abfindung ist für die Mehrheit der Arbeitnehmer nichts Alltägliches, weshalb sich viele Beschäftigte auch keine Gedanken darüber machen, wie Sie bei einer Abfindung Steuern sparen könnten. Doch wird einer Person eine Abfindung zuteil, rückt auch das Steuern sparen bei Abfindung in den Fokus – denn sonst schnappt sich der Staat einen Großteil der Abfindungssumme.
Die Abfindung, welche Ihnen Ihr Arbeitgeber bei Kündigung freiwillig zahlt oder welche Sie bei einer unrechtmäßigen Kündigung als Entlassungsentschädigung erhalten können, stellt eine Zusammenballung Ihrer Einkünfte dar. Denn eine Abfindung ist eine Vorauszahlung für jene Zeit, welche der gekündigte Arbeitnehmer überbrücken muss, bis er einen neuen Job findet.
Zusätzlich zur Kündigung, möglichen rechtlichen Streitigkeiten und der Suche nach einem neuen Job sollten sich Arbeitnehmer auch noch Gedanken darüber machen, wie man bei einer Abfindung Steuern sparen kann, um möglichst viel von der Abfindung zu haben. Denn Abfindungen, die seit Januar 2006 ausgezahlt werden, müssen vollumfänglich versteuert werden.
1. Abfindung Steuern sparen: Die Abfindung als außerordentliche Einkunft
Die Zusammenballung der Einkünfte, welche mit einer Abfindung einhergeht, zählt der Gesetzgeber nach § 34 EstG als außerordentliche Einkünfte. Bei einer solchen außerordentlichen Einkunft gibt es die Möglichkeit einer Steuerermäßigung in Form der Fünftelregelung. Doch Sie können noch weitere Steuervorteile nutzen, um bei der Abfindung Steuern sparen zu können.
Steuer sparen Abfindung: Neben der Steuervergünstigung für außerordentliche Einkünfte kann auch eine Überstundenvergütung für eine mehrjährige Tätigkeit mit diesem Steuervorteil kombiniert werden.
So lohnt es sich, wenn Sie außerordentliche Einkünfte wie eine Abfindung erhalten, wenn Sie bei dieser Abfindung Steuern sparen. Wie Sie die Fünftelregelung, aber auch noch andere Steuervorteile für sich nutzen, zeigen wir Ihnen nachfolgend.
Zusätzlich sollten Sie, wenn Sie Steuern bei Abfindung sparen wollen, Kontakt mit einem Steuerberater aufnehmen. Er kann Ihnen dabei helfen Ihre Möglichkeiten zu sondieren und Ihren Steuervorteil bestmöglich zu optimieren.
2. Steuern sparen bei Abfindung durch die Fünftelregelung
Durch die progressiven Einkommensteuersätze in Deutschland erhöht sich mit den Einkünften auch der Steuersatz. Erhalten Sie nun eine Abfindung, welche mehrere Monate oder gar Jahre Ihres durchschnittlichen monatlichen Einkommens umfasst, rutschen Sie in einen besonders hohen Steuersatz.
Damit dieser Effekt abgemildert wird und Sie Steuern sparen bei Abfindung, gibt es die Fünftelregelung. Mit dieser Regelung haben Sie nicht mit der Steuerlast innerhalb eines Jahres zu kämpfen, sondern Ihre Steuerlast verteilt sich gleichmäßig auf die nächsten fünf Jahre. So rutschen Sie zwar fünf Jahre lang in einen höheren Steuersatz, dieser ist in der Regel jedoch deutlich niedriger als bei Nichtanwendung der Fünftelregelung.
Mit folgendem Beispiel wird es deutlicher, wie Sie mit der Fünftelregelung bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können: Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder und ohne Kirchensteuerpflicht, erhält eine Abfindung über 50.000€ und möchte Steuer sparen Abfindung. Das restliche zu versteuernde Einkommen im Jahr der Abfindung, abzüglich der abzugsfähigen Aufwendungen wie z.B. der Werbungskosten, beträgt ebenfalls 50.000€. Wird nun nicht die Fünftelregelung genommen, würde das zu versteuernde Einkommen bei 100.000€ liegen. Mit der Fünftelregelung liegt es lediglich bei 60.000€. Der Spitzensteuersatz wäre damit noch nicht erreicht.
3. Abfindung Steuern sparen – Möglichkeit der Altersvorsorge
Sollten Sie über 50 Jahre alt sein, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, Ihre Abfindung als freiwillige Sonderzahlung zur Rentenversicherung beizusteuern. Auch damit können Sie Steuern bei Abfindung sparen. Doch wieso ist diese Möglichkeit erst ab 50 Jahren gegeben? Das Steuern sparen bei Abfindung über die Altersvorsorge ist erst ab 50 Jahren möglich, da diese Möglichkeit vor allem dazu dienen soll, die Rentenabschläge auszugleichen, welche mit einem vorzeitigen Rentenbeginn einhergehen würden. Nur weil Sie Ihre Abfindung in die Rentenversicherung einzahlen und somit mit Ihrer Abfindung Steuern sparen, bedeutet das jedoch nicht, dass Sie sich danach unbedingt vorzeitig in Rente gehen müssen.
Problematisch bei dieser Form des Steuern sparen Abfindung ist, dass Sie den Einzahlungsbetrag zur Rentenversicherung nicht frei wählen können. Denn Ihre Rentenkasse rechnet einen für Sie individuell geltenden, maximalen Einzahlungsbetrag aus. Zusätzlich gilt eine Förderhöchstgrenze. Diese Punkte sollten Sie bedenken, bevor Sie sich dazu entscheiden, mithilfe der Altersvorsorge bei Ihrer Abfindung Steuern sparen zu wollen.
4. Weitere Möglichkeiten, wie Sie Steuern sparen bei Abfindung
Zusätzlich zur Altersvorsorge können Sie weitere Möglichkeiten nutzen, wie Sie Steuern bei Abfindung sparen können. So gilt auch bei Abfindungen, dass Sie mit Ihrer Abfindung Steuern sparen, wenn Sie diese Abfindung nutzen, um Kredite abzuzahlen oder auch zu investieren. Nachfolgend möchten wir auf ebendiese Möglichkeit die Abfindung investieren Steuern sparen eingehen.
4.1. Sondertilgung für Immobilienkredite
Um mit Ihrer Abfindung Steuern sparen zu können, können Sie beispielsweise Ihre Abfindungssumme in einen laufenden Immobilienkredit fließen lassen. Eine solche Sondertilgung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Immobilieninvestition schneller abzuzahlen und der Zeit der Arbeitslosigkeit entspannter entgegenzublicken. Beachten Sie dabei jedoch, dass nicht alle Kredite die Möglichkeit einer Sondertilgung bieten oder durch eine Sondertilgung eventuell Gebühren entstehen können.
4.2. Steuer sparen Abfindung mit Kirchensteuer
Sollten Sie Mitglied einer Kirche und damit kirchensteuerpflichtig sein, können Sie auch hier Steuern sparen bei Abfindung. Dies ist möglich, indem Sie einen Teilerlass beantragen. Ein schriftlicher Antrag bei Ihrer Kirche kann bewirken, dass Sie bis zu 50% der anfallenden Kirchensteuer bei Ihrer Abfindung sparen können. Zu bedenken ist dabei, dass die Kirchensteuer nur einen kleinen Teil (8% oder 9%) der zu versteuernden Menge darstellt und sich somit durch diese Steuererleichterung noch keine deutliche Einsparung eintritt.
4.3. Abfindung investieren Steuern sparen mit Wertanlagen
Auch eine Möglichkeit bietet sich, wenn Sie Ihre Abfindung investieren Steuern sparen, indem Sie Ihre Abfindung in Wertanlagen stecken. Hierzu eigenen sich beispielsweise Aktien, ETFs oder auch Fonds. Diese Anlagemöglichkeiten sind jedoch sehr volatil und dadurch risikoreich. Stecken Sie Ihre gesamte Abfindung in diese Anlagen, kann es passieren, dass Sie zwar Ihr zu versteuerndes Einkommen senken, einen Großteil Ihrer Abfindungssumme durch die Kursschwankungen jedoch verlieren.
5. Steuern bei Abfindung sparen: Vorsicht bei Ratenzahlung
Steuerlich würde es sich oftmals anbieten, wenn eine Abfindung nicht mit einem Mal ausbezahlt wird, sondern beispielsweise auf zwei oder mehr Raten. Denn in der Regel verdient die gekündigte Person im Jahr nach der Kündigung aufgrund der Jobsuche weniger als im Kündigungsjahr selbst. So müssen oftmals geringere Einkünfte versteuert werden, die Freibeträge führen zusätzlich zu einer niedrigeren Bemessungsgrundlage.
Auch gesetzlich ist die Aufteilung der Abfindung kein Problem. Dies wurde bereits in einem Urteil von 2009 vom Bundesfinanzhof als oberstes Steuergericht bestätigt.
Das Problem bei der Aufteilung der Abfindung ist jedoch die Nichtanwendbarkeit der Fünftelregelung. Wird die Abfindung auf Raten ausgezahlt, kann die Fünftelregelung nicht mehr für alle Raten angewandt werden. Ein kleines Schlupfloch ergibt sich dennoch, so dass Sie mit der Abfindung Steuern sparen können: Wenn Sie nicht mehr als 10% der Abfindungssumme in ein anderes Kalenderjahr schieben, können Sie auf die Hauptsumme weiterhin die Fünftelregelung anwenden. Dies wird von den Finanzämtern ebenfalls aufgrund eines Urteils des Bundesfinanzhofs akzeptiert.
6. Abfindung investieren Steuern sparen mit Solaranlagen kein Problem!
Wenn Sie mit Ihrer Abfindung Steuern sparen möchten, gibt es eine weitere Möglichkeit, die es Ihnen ermöglicht, nicht nur auf Ihre Abfindung eine ordentliche Steuerersparnis zu erhalten. Es besteht sogar die Möglichkeit, dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen so weit senken können, so dass Sie im Jahr Ihrer Abfindung keinerlei Steuern zahlen müssen.
Die Lösung hierfür bietet der Kauf einer gewerblich genutzten Solaranlage, ein Solar Investment. Mit einem Solar Investment bieten sich Ihnen drei signifikante Steuervorteile, welche es ermöglichen, dass Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Abfindung deutlich senken.
- Mit dem Investitionsabzugsbetrag (IAB), der von Unternehmern für Investitionen angewandt werden kann, können Sie 50% der Anschaffungskosten Ihrer Photovoltaikanlage im Anschaffungsjahr von der Steuer absetzen.
- Die Sonderabschreibung können Sie anwenden, nachdem Sie den IAB genutzt haben. Hierbei ist nochmal eine Steuerersparnis von 20%, frei verteilbar auf die ersten fünf Nutzungsjahre, möglich. Es empfiehlt sich, wenn Sie bei der Abfindung Steuern sparen möchten, direkt die 20% zu nutzen.
- Neben diesen beiden Steuervorteilen können Sie zuletzt die lineare Abschreibung nach der Afa-Tabelle nutzen. Hierbei kann der gesamte Restbetrag Ihres PV Investments über 20 Jahre lang von der Steuer abgeschrieben werden.
Insgesamt bietet das Investment in eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage – egal ob auf einer gepachteten Dach- oder Freifläche – ein Steuerersparnis von bis zu 62% der Anschaffungskosten im Anschaffungsjahr. Schreiben Sie diese von der Steuer ab, können Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen so weit senken, dass Sie eventuell gar keine Steuern zahlen müssen.
Haftungsausschluss: solaranlagen-portal.de nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die hier genannten steuerlichen Ersparnisse auf Ihren individuellen Fall angewandt werden können, kann Ihnen ein professioneller Steuerberater genauer erläutern.