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Abschreibung PV Anlage

Inhaltsverzeichnis:

Abschreibung von PV Anlagen: So geht's!

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage erwerben, dann können Sie die Anschaffungskosten der PV Anlage im Anschaffungsjahr sowie für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Kauf steuerlich berücksichtigen. Das bedeutet, dass Sie im Jahr der Anschaffung einen deutlichen Steuervorteil aus dem Kauf der Photovoltaikanlage ziehen und zusätzlich über die nächsten 20 Jahre regelmäßig Ihr zu versteuerndes Einkommen senken können.

Damit Sie die PV Anlage steuerlich absetzen können, gibt es eine wichtige Grundvoraussetzung: Die Solaranlage darf nicht ausschließlich für den Eigenverbrauch genutzt werden, sondern Sie müssen mindestens die Hälfte des generierten Stroms in das öffentliche Netz einspeisen. Damit nutzen Sie die PV Anlage gewerblich und es wird möglich, die Solaranlage steuerlich absetzen. In der Regel gilt dies auch, wenn die PV Anlage einen Speicher nutzt.

Wenn Sie Ihre PV Anlage von der Steuer absetzen können, haben Sie gleichzeitig die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen bereits drei Jahre vor der Anschaffung die steuerliche Erleichterung in Anspruch zu nehmen, wenn Sie Ihre PV Anlage abschreiben.

1. Keine degressive Abschreibung PV Anlage mehr möglich

Gilt noch die degressive Photovoltaikanlage Abschreibung? Die degressive Abschreibung wurde zwischen 2011 und 2019 ausgesetzt, im Zuge der Corona-Pandemie wurde sie zwischen 2020 und 2022 kurzzeitig jedoch wieder eingeführt. Derzeit ist die degressive Abschreibung nicht mehr möglich.

Diese degressive Abschreibung PV Anlage hatte den Vorteil, dass man die Steuerlast zu Beginn der Nutzungsdauer stärker mindern konnte als mit der linearen Abschreibung. Denn die degressive Abschreibung von PV Anlagen betrug das 2,5-fache der linearen Abschreibung, wobei maximal 25% der Anschaffungskosten abgesetzt werden konnten. Während die Abschreibung PV Anlage bei der degressiven Abschreibung zuerst höher lag als bei der linearen Abschreibung, wurde die Abschreibungsmöglichkeit jedes Jahr geringer – während die lineare Abschreibung zu einem gleichbleibenden Prozentsatz vorgenommen wird.

2. Solaranlage steuerlich absetzen mit der linearen Abschreibung

Derzeit können Sie Ihre PV Anlage steuerlich absetzen, indem Sie die lineare Abschreibung nutzen. Diese wird auch Abschreibung für Abnutzung oder kurz AfA genannt. Dabei wird der Anschaffungspreis des Wirtschaftsgutes – also der Photovoltaikanlage – auf einen festgelegten Nutzungszeitraum umgelegt. So können Sie die anteiligen Kosten jährlich geltend machen.  

Bei Photovoltaikanlagen gilt in der Regel eine Nutzungsdauer von 20 Jahren. Das bedeutet, dass Sie jedes Jahr ein Zwanzigstel des Kaufpreises oder 5% von der Photovoltaik steuerlich absetzen können. Ein kleiner Nachteil bei der linearen Abschreibung: Wenn die PV Anlage erst im November in Betrieb genommen wird, können Sie nur zwei Zwölftel der jährlichen Abschreibungssumme geltend machen – denn die Abschreibung erfolgt monatsgenau.

3. Abschreibung PV Anlage: Die Sonderabschreibung

Da Sie mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage als Unternehmer gelten, haben Sie außerdem die Möglichkeit, eine Sonderabschreibung zu nutzen und damit bei der Abschreibung PV Anlage Steuern zu sparen. Die Sonderabschreibung lässt sich im Anschaffungsjahr, sowie in den darauffolgenden vier Jahren nutzen.

Als Unternehmen können Sie bei der Abschreibung PV Anlage 20% des Anschaffungspreises steuerlich geltend machen. Diese 20% können Sie beliebig auf die ersten 5 Jahre des Betriebs der Photovoltaikanlage aufteilen.

Was ist der Nutzen der Sonderabschreibung bei der Abschreibung von Photovoltaikanlagen? Ganz klar, eine Steuerersparnis bzw. die Möglichkeit, in einen günstigeren Steuersatz zu rutschen. Denn mit der Sonderabschreibung können Sie die Gewinnminderung durch den Kaufpreis der Solaranlage in Jahre verschieben, in denen Sie aufgrund der Stromeinnahmen mit einer höheren steuerlichen Belastung rechnen müssen. Durch die Verteilung der Sonderabschreibung kann es möglich sein, einen günstigeren Steuersatz zu erreichen.

4. PV Anlage von der Steuer absetzen und Investitionsabzugsbetrag nutzen

Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist eines der größten Argumente, wenn Sie die Abschreibung einer Photovoltaikanlage vornehmen und damit Steuern sparen möchten. Denn mit dem IAB können Sie eine geplante Anschaffung einer PV Anlage bis zu drei Jahre im Voraus steuerlich geltend machen.

So ist es möglich, dass Sie im ersten Jahr bis zu 50% der Anschaffungskosten der Solaranlage steuerlich absetzen können. Die Grenze liegt hier bei einem Investitionsvolumen von 400.000€ und damit bis zu 200.000€ steuerlicher Ersparnis.

Nutzen können den IAB all diejenigen, die als Betreiber einer Photovoltaikanlage als Unternehmer geltend und den Großteil des produzierten Stroms verkaufen.

Indem der Investitionsabzugsbetrag einen Großteil der möglichen Steuerersparnis im Anschaffungsjahr ausmacht, ist eine insgesamte Abschreibung PV Anlage von bis zu 62% der Anschaffungskosten möglich.

5. Wie wirkt sich die Abschreibung PV Anlage auf die Steuerlast aus?

Die Abschreibung von PV Anlagen wirkt sich durchweg positiv auf Ihre Steuerlast aus. Sie können in zweierlei Hinsicht profitieren, wenn Sie die PV Anlage steuerlich absetzen:

  • Reduzierung der Gewerbesteuer: Wenn Sie Ihre Photovoltaikanlage gewerblich nutzen, dann kann die Abschreibung PV Anlage sich auch auf die Höhe der Gewerbesteuer auswirken. Denn die Gewerbesteuer basiert in Deutschland auf dem Gewinn, welchen ein Unternehmen jährlich einfährt. Wenn Sie die Abschreibung einer Photovoltaikanlage vornehmen, kann dies im Umkehrschluss auch zu einer Reduzierung der Gewerbesteuer führen.
  • Reduzierung des steuerpflichtigen Einkommens: Bei der Abschreibung von PV Anlagen können die Kosten als Betriebsausgaben oder auch Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies führt zu einer insgesamten Verringerung des steuerpflichtigen Gewinns und damit zu einer Reduzierung der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Somit können Sie in eine niedrigere Steuerklasse rutschen und müssen durch Ihre geringere Steuerlast weniger Steuern zahlen.

6. Abschreibung von PV Anlagen als Privatperson

Für alle PV Anlagen, die nach dem 31.12.2021 in Betrieb genommen wurden, gilt: Wenn Sie als Privatperson eine eigene Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung unter 30 kWp kaufen, kann diese nicht mehr von der Steuer abgesetzt werden. Dies liegt daran, dass die Einkommensteuer auf Solaranlagen dieser Größe seit 2022 entfällt. Mit dem Wegfallen der Einkommensteuer entfällt jedoch auch die Möglichkeit der Abschreibung.

Wenn Sie als Privatperson eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung über 30 kWp erwerben, müssen Sie sich jedoch keine Sorgen machen: Hier sind die gewohnten Abschreibungsmöglichkeiten mit IAB, Sonderabschreibung und linearer Abschreibung weiterhin anwendbar.

7. Photovoltaik steuerlich absetzen: Das sollten Unternehmer wissen

Wenn Sie eine Anlage für Photovoltaik steuerlich absetzen möchten, gilt zu beachten, dass Sie mit dem Betrieb der PV-Anlage automatisch zum Unternehmer werden. Sind Sie bereits Unternehmer, dürften Ihnen schon einige wichtige Aspekte bekannt sein.

Der wichtigste Punkt bei der Abschreibung von PV Anlagen ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB). Mit diesem soll für Sie als Unternehmer die Anschaffung beweglicher Wirtschaftsgüter erleichtert werden. Dies ist möglich, indem Sie bis zu 50% eines voraussichtlichen Anschaffungspreises steuerlich absetzen können. Der Höchstsatz der möglichen Abschreibung liegt bei 200.000€. Somit können Sie eine Investition von 400.000€ tätigen, um den IAB vollständig auszunutzen.

Eine großflächige Photovoltaikanlage auf dem Dach Ihres Unternehmens oder als Solar Investment, bietet sich hierbei besonders gut an. So ist es Ihnen möglich, bei der Abschreibung PV Anlage von bis zu 200.000€ zu profitieren.

8. Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage

Grundsätzlich gilt: Die Abschreibung von Photovoltaikanlagen ist nach der AfA-Tabelle (Abschreibung für Abnutzung) des Bundesfinanzministeriums (Stand 2023) mit einer Abschreibungsdauer PV Anlage von 20 Jahren festgelegt. Das bedeutet, dass die lineare Abschreibung der Photovoltaikanlage auf 20 Jahre angesetzt ist. Nach diesen 20 Jahren haben Sie die PV-Anlage komplett steuerlich abgesetzt. Dieser Zeitraum gilt für alle Anlagegüter und damit PV Anlagen mit einem Anschaffungs- oder Herstellungsdatum ab dem 31.12.2000.

Wieso ist die Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage auf 20 Jahre angesetzt? Die PV Anlage Abschreibungsdauer entspricht der üblichen Nutzungsdauer von Photovoltaikanlagen. Diese Nutzungsdauer basiert auf betrieblichen Erfahrungen und steuerlichen Prüfungen und stellt damit einen Richtwert nicht nur für die steuerliche Abschreibung, sondern auch für die Beurteilung des Verschleißes einzelner Komponenten dar.

Diese angenommene Nutzungs- und damit Abschreibungsdauer Photovoltaikanlage hat in der Regel nichts mit der tatsächlichen Nutzungsdauer zu tun. So ist davon auszugehen, dass Sie aufgrund der wartungsarmen und bewährten Technik, eher mit einer Nutzungsdauer von 30-40 Jahren rechnen können. Dies setzt jedoch auch eine regelmäßige und professionelle Wartung der PV-Anlage voraus.

9. Betriebskosten der PV Anlage steuerlich absetzen

Nicht nur beim Kauf einer Photovoltaikanlage können Sie die Kosten steuerlich absetzen. Auch während des Betriebs der PV-Anlage ist es möglich, einige der Betriebskosten der PV Anlage von der Steuer absetzen zu lassen. Einige dieser Kosten sind beispielsweise:

  • Versicherungen für Ihre Photovoltaikanlage: Sie können einige der Versicherungen der Solaranlage steuerlich absetzen. Wenn die Versicherung innerhalb eines Jahres gezahlt wurde und deutlich Ihrer PV-Anlage zuzuordnen ist, ist es möglich, die Versicherung von der Steuer abzusetzen.
  • Kreditzinsen: Auch wenn Sie eine Finanzierung Ihrer PV-Anlage vornehmen, können Sie die jährlichen Kreditzinsen von Ihrer PV Anlage steuerlich absetzen. Die Absetzung als Betriebskosten ist in voller Höhe möglich, da es bei den Kreditzinsen keine Beschränkung in der Höhe gibt.
  • Reparaturen: Auch Reparaturen, die in den Jahrzehnten des Betriebs der PV-Anlage durchaus einmal anfallen können, sind in voller Höhe von der Steuer absetzbar. Sie können somit Wartungsarbeiten, aber auch Schadensreparaturen aufgrund von Witterungs- und Umwelteinflüssen an Ihrer Solaranlage steuerlich absetzen.

10. Mit Kleinunternehmerregelung PV Anlage von der Steuer absetzen

Wenn Sie eine Solaranlage kaufen und diese beim Finanzamt angeben, können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen. Entscheiden Sie sich hierfür, dann werden Ihre Umsätze aus den Stromverkäufen nicht mit der Umsatzsteuer besteuert und Sie müssen nicht jährlich die Photovoltaik steuerlich absetzen.

Doch Vorsicht! Die Kleinunternehmerregelung kommt nur für die wenigsten Solaranlagen-Betreiber in Frage, denn:

  • Ihr Umsatz darf im Anschaffungsjahr die Grenzen von 22.000€ nicht überschreiten, für das Folgejahr gilt eine Grenze der Umsatzprognose von 50.000€ im Jahr
  • Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung wählen, können Sie keine Vorsteuer geltend machen und damit den Investitionsabzugsbetrag nicht für Ihr Photovoltaik Investment nutzen – Ihnen entgehen damit sehr wichtige Steuervorteile

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