Die wohl wichtigste Solarförderung für eine Photovoltaik-Anlage ist das EEG. Diese Abkürzung steht für das "Erneuerbare Energien Gesetz". Dieses Gesetz hat den Zweck, den Ausbau von Energieversorgungsanlagen (Photovoltaik, Windkraft, usw) voranzutreiben, in dem es Strom, welcher aus erneuerbaren (regenerativen) Energieträgern gewonnen und in das öffentliche Netz eingespeist wird, vergütet. Das EEG dient also vor allem dem Klimaschutz, denn es hat das Ziel, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle zu verringern. In regelmäßigen Abständen wird das Gesetz von der Bundesregierung novelliert, zuletzt 2009 und 2012.
1. Die Photovoltaik-Förderung im EEG 2014
Die aktuellen Vergütungssätze des EEG finden Sie hier. Diese wurden in der EEG-Novelle 2012 bekanntgegeben. Kern der Novelle ist sicherlich die monatliche Absenkung der Einspeisevergütung in Abhängigkeit von der Menge neu installierter Photovoltaikanlagen in den Vormonaten. In der Vergangenheit wurden immer zum Kalender-Jahreswechsel bzw. außerordentlich zum 01. Juli eines jeden Jahres gekürzt. Dies führte zu enormen Vorzieheffekten und Solarteure wurden sehr unausgeglichen beauftragt.
Weitere Anpassungen der EEG-Novelle:
- die Förderung der Photovoltaik in Deutschland wird spätestens bei Erreichen der Gesamtleistung von 52 GW auslaufen - Ende 2012 lag die Gesamtdeutsche Solarstrom-Produktion bei ca. 31 GW (im Jahr 2011 wurden 7,5 GW installiert, sollte es in dieser Geschwindigkeit weiter voranschreiten, wären die 52 GW bereits im Jahr 2015 erreicht und die Förderung damit gestoppt)
- um den Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom zu fördern, werden nicht mehr 100% des eingespeisten Stroms gefördert