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Wie erfolgt der Netzanschluss der Photovoltaikanlage

Inhaltsverzeichnis:

Dieser Artikel wird Sie auf eine Reise durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) führen und Ihnen dabei helfen, die Prozesse und Bestimmungen rund um den Anschluss einer Photovoltaikanlage an das Stromnetz zu verstehen. Sind Sie bereit? Dann starten wir gemeinsam in dieses Thema.

Der technische Prozess des Netzanschlusses einer Photovoltaikanlage ist der krönende Abschluss der ganzen Planung. Es begann mit der Installation der Anlage, gefolgt von der Anmeldung und schließlich der technischen Umsetzung des Anschlusses an das Netz. Wir klären jetzt ein paar Begriffe vorab und sehen uns dann an, wie der Netzanschluss ganz konkret geplant und durchgeführt wird.

Netzanschluss Photovoltaik

1. Anschlusspflicht und wichtige Begriffe

Als Erstes möchten wir ein paar Begrifflichkeiten klären, damit wir uns im Klaren sind, was im Artikel jeweils gemeint ist.

1.1. Was ist die Anschlusspflicht?

Das EEG bestimmt eine Anschlusspflicht für Photovoltaikanlagen. Aber was bedeutet das genau? Ganz einfach: Der Netzbetreiber ist laut Gesetz verpflichtet, Ihre Photovoltaikanlage an das Stromnetz anzuschließen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Kapazitäten des Netzbetreibers bereits erschöpft sind oder nicht. Das Gesetz sieht hier keine Ausnahme vor. Stellen Sie sich vor, das Stromnetz ist wie eine Autobahn, auf der der Strom fließt. Der Netzbetreiber ist dafür verantwortlich, dass diese "Autobahn" funktioniert und genug "Fahrspuren" für den ganzen Strom hat.

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage installieren, produziert diese neue "Stromautos", die auch auf diese "Autobahn" möchten. Es könnte sein, dass die "Autobahn" bereits voll ist und es eigentlich keinen Platz mehr für zusätzliche "Stromautos" gibt. Trotzdem sagt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), dass der Netzbetreiber Ihre "Stromautos" aufnehmen und die "Autobahn" für sie öffnen muss. Selbst wenn die "Autobahn" bereits voll ist, muss der Netzbetreiber also Wege finden, um den zusätzlichen Strom unterzubringen.

Es gibt keine Ausnahmen – das Gesetz erlaubt dem Netzbetreiber nicht, den Netzanschluss aufgrund von Kapazitätsproblemen abzulehnen.

Das bedeutet im Endeffekt: Wenn Sie eine Photovoltaikanlage haben und Strom produzieren, muss dieser Strom (wenn Sie das wünschen) von Netzbetreiber abgenommen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Stromnetz bereits ausgelastet ist oder nicht.

1.2. Was bedeutet eigentlich Netzbetreiber?

Mit dem Begriff Netzbetreiber ist das Unternehmen gemeint, das das Stromnetz betreibt und für dessen Instandhaltung verantwortlich ist. In der Regel handelt es sich dabei um lokale oder regionale Energieversorgungsunternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, dass der Strom, der von der Photovoltaikanlage des Betreibers oder Endkunden produziert wird, in das allgemeine Stromnetz eingespeist werden kann.

2. Schritt für Schritt: Wie funktioniert der Netzanschluss der Photovoltaik?

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, sind hier die drei Schritte zum Netzanschluss stichpunktartig aufgeführt:

  1. Netzanschlussbegehren: Der Anlagenbetreiber stellt beim Netzbetreiber einen Antrag auf Anschluss seiner Photovoltaikanlage an das Netz.

  2. Netzverträglichkeitsprüfung: Der Netzbetreiber überprüft, ob und wie die Anlage an das bestehende Netz angeschlossen werden kann. Dabei werden eventuell notwendige Änderungen am Netz oder an der Anlage festgestellt. Sie erhalten das Ergebnis in Form einer "Netztechnischen Stellungnahme" und damit die Information über den ...

  3. Netzverknüpfungspunkt: Hier wird der physische Punkt bestimmt, an dem die Anlage mit dem Netz verbunden wird. Dieser Punkt muss sowohl technisch als auch wirtschaftlich optimal sein.

  4. Technischer Anschluss an das Netz (Einbau vom Zähler durch einen Installteur & Inbetriebnahme der Anlage)

Im weiteren Verlauf dieses Artikels werden wir auf diese Schritte noch genauer eingehen, um Ihnen ein detailliertes Verständnis der Prozesse zu ermöglichen. Bleiben Sie also dran und begleiten Sie uns auf dieser spannenden Reise in die Welt der Photovoltaik und des Netzanschlusses.

Ablauf des Netzanschlusses einer PV-Anlage

2.1. Netzanschlussbegehren

Der Weg zum Netzanschluss Ihrer Photovoltaikanlage beginnt mit dem Netzanschlussbegehren. Dieses ist gesetzlich in §8 EEG 2021 geregelt und stellt einen formalen Antrag an den Netzbetreiber dar, um Ihre Anlage an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Hierbei handelt es sich um einen unerlässlichen Schritt, da ohne diesen Antrag keine Anbindung an das Netz erfolgen kann. 

Der Netzanschluss wird übrigens in der Regel vom Elektroinstallateur beantragt.

Das Netzanschlussbegehren wird bei dem zuständigen Stromnetzbetreiber gestellt. Dies ist in der Regel derjenige, der das Stromnetz in der Region betreibt, in der sich Ihre Photovoltaikanlage befindet. Es handelt sich dabei oft um lokale oder regionale Energieversorgungsunternehmen. Benötigt werden je nach Betreiber:

  • Datenblätter zur Photovoltaikanlage
  • ein Lageplan
  • notwendigen Konformitätserklärungen
  • der ausgefüllte Antrag 

Auf den Internetseiten der meisten Netzbetreiber finden Sie in der Regel entsprechende Formulare und Informationen zum Netzanschlussbegehren. Sollten Sie unsicher sein, wer Ihr zuständiger Netzbetreiber ist, können Sie sich oft auch an Ihren derzeitigen Stromlieferanten wenden. Dieser kann Ihnen in den meisten Fällen weiterhelfen.

Die notwendigen Unterlagen für das Netzanschlussbegehren können je nach Netzbetreiber und Bundesland variieren, doch im Allgemeinen gehören dazu:

  • Die genaue Bezeichnung und der Standort Ihrer Photovoltaikanlage
  • Ein Nachweis der Eigentümerschaft oder Nutzungsberechtigung des Standortes
  • Technische Daten Ihrer Anlage, wie z. B. die Nennleistung
  • Ein geplanter Inbetriebnahmetermin

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Fristen einzuhalten sind. Nach Einreichung Ihres Antrags hat der Netzbetreiber in der Regel drei Monate Zeit, um auf Ihr Begehren zu reagieren.

2.2. Netzverträglichkeitsprüfung: Ein entscheidender Schritt

Nachdem Ihr Netzanschlussbegehren eingereicht und angenommen wurde, folgt die Netzverträglichkeitsprüfung. Hierbei handelt es sich um einen entscheidenden Schritt im Anschlussprozess. Der Netzbetreiber prüft dabei, ob das Netz die zusätzliche Last Ihrer Photovoltaikanlage ohne Beeinträchtigung der Netzstabilität verkraften kann. Diese Prüfung kann je nach Komplexität und Auslastung des Netzbetreibers einige Wochen in Anspruch nehmen. Im Falle einer positiven Prüfung steht dem Anschluss Ihrer Anlage nichts mehr im Weg. Sollten jedoch Probleme festgestellt werden, müssen diese erst behoben werden, bevor ein Anschluss möglich ist.

2.3. Netzverknüpfungspunkt: Bestimmung und Zuweisung

Sobald die Netzverträglichkeitsprüfung positiv abgeschlossen ist, wird der Netzverknüpfungspunkt bestimmt. Dieser Punkt definiert, wo genau Ihre Anlage an das öffentliche Netz angeschlossen wird. Die Auswahl des Netzverknüpfungspunkts richtet sich nach technischen Kriterien, wie der Nähe zu bestehenden Netzelementen und der Leistungsfähigkeit der Netzinfrastruktur.

2.3.1. Nutzung des Hausanschlusses

Für kleinere Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 kWp ist es in der Regel möglich, den bestehenden Hausanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen. Es ist jedoch zu beachten, dass hierbei technische oder regulatorische Einschränkungen auftreten können. Sie sollten daher immer im Vorfeld mit Ihrem Netzbetreiber klären, ob der Hausanschluss für Ihre Anlage geeignet ist.

2.3.2. Nutzung einer Zähleranschlusssäule

Eine Zähleranschlusssäule, manchmal auch Netzanschlusssäule genannt, ist im Wesentlichen ein freistehender Kasten oder eine Säule, die einen oder mehrere Stromzähler sowie die dazugehörigen Sicherungen und Anschlüsse beinhaltet. Sie dient als Verbindungspunkt zwischen dem öffentlichen Stromnetz und dem privaten Hausanschluss. Eine Zähleranschlusssäule wird in der Regel dann benötigt, wenn:

  • der vorhandene Hausanschluss nicht ausreicht, um die zusätzliche Leistung der Photovoltaikanlage aufzunehmen
  • oder wenn der Netzanschlusspunkt aus technischen Gründen nicht im Gebäude selbst untergebracht werden kann

Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Photovoltaikanlage eine sehr hohe Leistung hat oder das Gebäude sehr weit vom öffentlichen Stromnetz entfernt ist. Die Entscheidung, ob eine Zähleranschlusssäule benötigt wird, trifft in der Regel der Netzbetreiber auf Basis einer technischen Prüfung. In diesem Rahmen wird ermittelt, ob der vorhandene Hausanschluss genutzt werden kann oder ob eine Zähleranschlusssäule benötigt wird. Die Installation der Zähleranschlusssäule selbst muss dann von einem zugelassenen Elektroinstallationsunternehmen durchgeführt werden.

Durch diese drei Schritte ...

  1. Netzanschlussbegehren,
  2. Netzverträglichkeitsprüfung
  3. und die Bestimmung des Netzverknüpfungspunkts

... wird sichergestellt, dass Ihre Photovoltaikanlage sicher und effizient an das öffentliche Netz angeschlossen werden kann.

2.4. Der technische Anschluss der PV-Anlage an das Netz

Wie erfolgt der technische Anschluss an das Stromnetz? Auf jeden Fall von einem Fachmann. Hier die wichtigsten Punkte dazu:

  1. Installation des Wechselrichters: Der Wechselrichter wird in der Regel in der Nähe der Solarzellen installiert. Seine Aufgabe ist es, den von den Solarzellen erzeugten Gleichstrom (DC = englisch "direct current") in Wechselstrom (AC = englisch "alternating current") umzuwandeln, der für das Stromnetz geeignet ist.

  2. Verbindung mit dem Sicherungskasten: Der Wechselstrom, der vom Wechselrichter erzeugt wird, wird dann zu Ihrem Sicherungskasten geleitet. Dies erfolgt durch das Verlegen geeigneter Kabel, die in der Regel durch die Installateure durchgeführt wird. 

  3. Verbindung zum Stromnetz: Der Sicherungskasten ist mit dem öffentlichen Stromnetz (meist am Hausanschlusspunkt oder über die erwähnte Zähleranschlusssäule)  verbunden. Ein qualifizierter, dafür zugelassener Elektriker muss den Anschluss an das Netz vornehmen. 
  4. Installation eines Zweirichtungszählers: Schließlich wird ein Zweirichtungszähler installiert, der die Menge des erzeugten und in das Netz eingespeisten Stroms misst. Dieser Zähler ermöglicht es, zu berechnen, wie viel Sie für den eingespeisten Strom vergütet bekommen.

3. Wert trägt die Kosten für den Netzanschluss?

Beim Anschluss einer Photovoltaikanlage ans Netz gibt es einige Kosten zu beachten, die zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber aufgeteilt werden. Die Gesetzgebung und die Clearingstelle haben hierzu klare Regelungen getroffen.

Die Clearingstelle ist eine neutrale Einrichtung in Deutschland, die Streitigkeiten im Bereich erneuerbarer Energien und des Energiewirtschaftsgesetzes klärt. Sie berät, erstellt Gutachten und führt Schlichtungsverfahren durch, um eine korrekte Anwendung des Gesetzes sicherzustellen. Ihre Empfehlungen sind meist anerkannt, haben aber keine direkte Durchsetzungsbefugnis.Webseite der Clearingstelle: https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/ 

Grundsätzlich gilt:

  1. Die Kosten für die Anbindung der Anlage bis zum Netzverknüpfungspunkt muss der Anlagenbetreiber tragen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die technische Ausstattung und Installation sowie mögliche Gebühren für Anträge und Genehmigungen. 
  2. Ab dem Netzverknüpfungspunkt, also dem Punkt, an dem die Anlage ans öffentliche Netz angeschlossen wird, ist der Netzbetreiber für die Kosten des weiteren Netzausbaus verantwortlich. Hierbei ist eine genaue Festlegung des Netzverknüpfungspunkts notwendig, um die Kosten exakt berechnen zu können.

Was müssen Sie also als Besitzer Ihrer PV-Anlage konkret zahlen, wenn es um den Netzanschluss geht? Hierzu zählen mehrere Positionen:

  1. Kosten der Technik: Die Kosten für notwendige Hardware (Wechselrichter, Verkabelung und Schalter).

  2. Kosten der Installation: Die Montage kosten für den Fachbetrieb (Elektrikerarbeiten, mgl. Bauarbeiten, falls Kabel unterirdisch verlegt werden müssen).

  3. Kosten für Genehmigungen und Anträge: Gebühren für das Einreichen des Netzanschlussbegehrens oder das Erhalten der notwendigen Genehmigungen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Kosten variieren können, je nachdem, wo Sie leben, wie groß Ihre Anlage ist und wie komplex der Anschlussprozess ist.

Und so steht das dann übrigens im EEG:

(1) Die notwendigen Kosten des Anschlusses von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien oder aus Grubengas an den Verknüpfungspunkt nach § 5 Abs. 1 oder 2 sowie der notwendigen Messeinrichtungen zur Erfassung des gelieferten und des bezogenen Stroms trägt die Anlagenbetreiberin oder der Anlagenbetreiber.
(2) Weist der Netzbetreiber den Anlagen nach § 5 Abs. 3 einen anderen Verknüpfungspunkt zu, muss er die daraus resultierenden Mehrkosten tragen.
QUELLE: https://dejure.org/gesetze/EEG/13.html 

3.1. Sonderfälle: Kabelverlegung auf fremdem Grund und Kundentrafos

Kommt es vor, dass der gewählte oder zugewiesene Netzverknüpfungspunkt auf einem fremden Grundstück liegt, müssen zusätzlich Gestattungsverträge abgeschlossen werden. Diese regeln die Erlaubnis, die Anschlusskabel auf dem fremden Grundstück zu verlegen und ihren Verbleib in der Erde zu organisieren.

Bei Anlagen mit einer Leistung ab 300kWp kann der Bau eines eigenen Trafos notwendig werden. Die Kosten dafür muss der Anlagenbetreiber tragen, wenn der Trafo ausschließlich dem Anlagenbetreiber selbst zum Anschluss an das Netz des Netzbetreibers dient und vorrangig dem eigenen Strombezug bzw. der Einspeisung dient. In solch einem Fall ist die Trafostation nicht unverzichtbarer Bestandteil des allgemeinen Stromnetzes und die Kostenübernahme durch den Netzbetreiber entfällt.

Kundentrafo Mittelspannungsanlagen PV

Bitte beachten Sie, dass dies nur eine allgemeine Übersicht über die Kostenverteilung ist und im Einzelfall Abweichungen möglich sind. Für eine genaue Einschätzung empfiehlt es sich gerade bei großen Systemen, einen Fachanwalt oder Notar zu konsultieren - bei der Anlage für Ihr privates Haus ist das alles kein großes Problem.

4. Gesetzliche Bestimmungen und EEG 2023

Die Rahmenbedingungen für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland sind durch verschiedene Gesetze geregelt. Zwei davon sind besonders relevant:

Das EEG legt die Details für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien fest und enthält auch wichtige Vorgaben für den Netzanschluss von Photovoltaik-Anlagen. So sind in §8 des EEG 2023 die Verpflichtungen der Netzbetreiber und der Anlagenbetreiber bezüglich des Netzanschlusses geregelt.

Ebenfalls relevant ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das den rechtlichen Rahmen für den Betrieb von Energieversorgungsnetzen bildet. Dieses Gesetz legt unter anderem die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss fest und enthält Vorgaben zur Gewährleistung eines diskriminierungsfreien Netzzugangs.

4.1. Neuerungen und Anpassungen mit dem EEG 2023

  • Privilegierung kleiner Solaranlagen: Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) erlaubt vereinfachte Prozesse für kleinere Solaranlagen. Der Netzanschluss kann oft einfacher und ohne Beteiligung des Netzbetreibers erfolgen.

  • Vermutung des Netzverknüpfungspunktes: Bei Anlagen unter 30 kWp geht das Gesetz davon aus, dass sie an einen bestehenden Hausanschluss angeschlossen werden können. (EEG 2023 § 8  Abs. 1)

  • Netzanschluss ohne Freigabe des Netzbetreibers: Anlagen bis 10,8 kWp dürfen auch ohne explizite Freigabe des Netzbetreibers angeschlossen werden, wenn der Netzbetreiber nicht innerhalb eines Monats auf eine Anfrage reagiert hat. (EEG 2023 § 8  Abs. 5)

  • Keine Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich: Bei Anlagen unter 30 kWp ist die Anwesenheit des Netzbetreibers beim Netzanschluss im Regelfall nicht erforderlich. Wenn der Netzbetreiber dennoch anwesend sein möchte, muss er dies begründen. (EEG 2023 § 8  Abs. 6)

  • Digitalisierung und Standardisierung der Verfahren: Ab 2025 sollen die Verfahren für Netzanschlussbegehren digitalisiert und vereinheitlicht werden. Anfragen können dann über ein Webportal des jeweiligen Netzbetreibers erfolgen.

  • Zählerwechsel: Wenn eine Solaranlage Strom ins Netz speist und der vorhandene Zähler nicht dafür geeignet ist, muss ein neuer Zähler installiert oder eine technische Lösung gefunden werden, um zu verhindern, dass Strom ins Netz geht.

FAQ - Häufig gestellte Fragen in Kürze

Kann der Netzbetreiber die PV-Anlage ablehnen?

Normalerweise kann der Netzbetreiber die Anlage nicht ablehnen, da es eine gesetzliche Einspeiseverpflichtung nach dem EEG gibt. Allerdings kann es in bestimmten Fällen, z. B. wenn das lokale Stromnetz überlastet ist, zu Verzögerungen kommen.

Wie muss eine PV-Anlage angeschlossen werden?

Die Photovoltaik-Anlage muss an einen Netzverknüpfungspunkt angeschlossen werden. Dies kann ein vorhandener Hausanschluss sein oder ein speziell eingerichteter Anschlusspunkt. Die technischen Anforderungen für den Anschluss sind in der Niederspannungsanschlussverordnung und in den technischen Anschlussbedingungen des jeweiligen Netzbetreibers festgelegt.

Wie wird eine Photovoltaikanlage an das Stromnetz angeschlossen?

Der Anschluss der Anlage an das Stromnetz erfolgt in der Regel durch einen qualifizierten Elektriker oder Installateur. Dabei wird die Anlage über einen Wechselrichter und einen (Zwei-Richtungs-)Zähler mit dem Stromnetz verbunden.

Wer darf eine PV-Anlage ans Netz anschließen?

Der Anschluss der PV-Anlage ans Netz muss von einem zugelassenen Installateur oder Elektriker durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass alle technischen und sicherheitsrelevanten Aspekte berücksichtigt werden.

Wie lange dauert der Netzanschluss?

Die Dauer des Netzanschlusses kann je nach Komplexität der Anlage und der Verfügbarkeit des Installateurs variieren. In der Regel sollte der Prozess innerhalb einiger Wochen abgeschlossen sein. Mit dem EEG 2023 werden die Verfahren vereinfacht und es wird angestrebt, die Bearbeitungszeit zu verkürzen.

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