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Abfindung bei Kündigung

Inhaltsverzeichnis:

Abfindung bei Kündigung: Geld sinnvoll anlegen und Steuern sparen

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist ein Einschnitt in der eigenen Biografie, verbunden mit Sorgen und Ängsten um die Zukunft. Sie hat ernstzunehmende Konsequenzen und verlangt überlegtes Handeln. Oft gibt es bei Kündigung Abfindung. Doch dieses Extrageld bringt nicht nur Trost, es kann auch zum steuerlichen Nachteil werden. Deshalb ist es wichtig, neben der erneuten Stellensuche, auch einen Plan für die Rettung der Abfindung bei Kündigung zu verfolgen. Denn im schlimmsten Fall bleibt nach Steuern nur noch die Hälfte der Abfindungssumme übrig.

Da ist guter Rat im wahrsten Wortsinn teuer. Denn es gibt attraktive Möglichkeiten, die Abfindung bei einer Kündigung sinnvoll anzulegen und dabei noch Steuern und Abgaben zu sparen.

Abfindung bei Kündigung

1. Kündigungsschutz und Abfindung nach Kündigung

Wenn ein Arbeitsverhältnis einseitig vom Arbeitgeber beendet wird, bleiben beim Gekündigten viele Fragen offen. Für eine Kündigung gibt es mannigfaltige Gründe. Diese können persönlicher Natur sein, aber auch mit Veränderungen in der Betriebsorganisation zu tun haben. Ob es eine Abfindung bei Kündigung gibt, hängt oft von unterschiedlichen Faktoren ab.

So ist eine Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung in § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) für den Arbeitnehmer vorgesehen, wenn er gegen die Kündigung nicht klagt. Oft geht dem Ganzen ein Interessenausgleich mit Sozialplan voraus, bei dem auch die Höhe einer Abfindung nach Kündigung verhandelt wird. Das betrifft allerdings nur Beschäftigte eines Betriebs ab einer bestimmten Größe und mit Mitarbeitervertretung.

In kleinen Unternehmen besteht oft nicht die rechtliche Grundlage für die Wahl eines Betriebsrats. Zudem besteht bei Betrieben mit nicht mehr als zehn regelmäßig Beschäftigten kein Kündigungsschutz. Hier sind die Verhandlungen über eine Abfindung bei einer Kündigung deutlich schwieriger.

Doch auch Chefs von Kleinbetrieben sind an gewisse Regeln gebunden, wenn sie eine Kündigung aussprechen. Nicht zulässig sind:

  • Kündigungen aufgrund von Geschlecht, Hautfarbe, Religion oder Abstammung des Arbeitnehmers verstoßen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
  • Sittenwidrige Kündigungen aus verwerflichen Motiven wie Rachsucht oder aufgrund einer durch den Arbeitgeber selbst herbeigeführter Krankheit.
  • Kündigungen erheblich schutzwürdiger Arbeitnehmer vor weniger schutzwürdigen Arbeitnehmern, also ohne ein „Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme”.

Wenn Sie zu den Betroffenen in einem Kleinbetrieb gehören, hängt es von Ihrem persönlichen Einsatz und einer anwaltlichen Beratung ab, ob Sie mit einer Abfindung bei einer Kündigung rechnen können. Deshalb empfehlen wir auf jeden Fall, einen Anwalt aufzusuchen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

Denn es gibt die Option der Zahlung gegen Klageverzicht. Dabei handelt es sich um eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und der gekündigten Person. Darin wird im Kündigungsschreiben angeboten, eine Abfindung zu zahlen, wenn der gekündigte Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht verzichtet. Damit vermeidet der Betrieb ein finanzielles Risiko durch langwierige Arbeitsrechtsprozesse. Da die meisten Gekündigten nicht an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren wollen, kann auf dieser Seite die Annahme der Arbeitgeberangebots sinnvoll sein.

2. Wann gibt es Anspruch auf Abfindung nach Kündigung?

 Wann sind die Aussichten auf eine Abfindung nach Kündigung erfolgversprechend? Zusammengefasst müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Kündigungsschutz nach dem KSchG greift.

 

  1. Der Betrieb muss mehr als 10 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigen.
  2. Ihr Arbeitsverhältnis muss länger als 6 Monate ununterbrochen bestanden haben.

 

Sind die oben genannten Bedingungen erfüllt, ist eine Kündigung nur noch rechtens, wenn sie sozial gerechtfertigt ist, beispielsweise durch Gründe in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen.

 Treffen die beiden Punkte auf Sie zu, dann genießen Sie Kündigungsschutz und haben Aussicht auf Abfindung. Gibt es einen Betriebsrat in Ihrem Unternehmen, steigen die Chancen für eine angemessene Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.

Abfindung bei Kündigung

3. Wie hoch ist die Abfindung bei einer Kündigung

Ist klar, dass der Arbeitgeber zahlt, stellt sich natürlich die Frage nach der Höhe der Abfindung bei Kündigung. Wie hoch eine Abfindung ausfällt, hängt natürlich von Ihrem Verhandlungsgeschick ab. Sollte es einen Betriebsrat geben, kann auch er eine höhere Summe für Sie herausschlagen.

 Die weiteren Faktoren, die Ihre Abfindungssumme bestimmen sind:

  • Höhe des Entgelts
  • Beschäftigungsdauer
  • Branche und Region

Eine Abfindung bei Kündigung ist in der Höhe nicht festgelegt. In § 1a KSchG ist ein halber Monatsverdienst pro Beschäftigungsjahr vorgesehen. Ermittelt man die Dauer des Arbeitsverhältnisses, so ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden.

Durch Verhandlungsgeschick liegt die Regelabfindung meist über dem halben Monatsentgelt und kann auch ein Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr erreichen. Eine höhere Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung erhalten meist Gekündigte, die im Betriebs- oder Personalrat tätig waren.

In Deutschland liegt eine durchschnittliche Abfindungszahlung bei rund 14.300 €. Im Westen erreicht der Spitzenwert rund 22.000 € in Hessen. Arbeitnehmer im Osten können schon einmal mit nur 4.000 € abgefunden werden.

4. Abfindung erhalten – jetzt das Richtige tun

Wenn Sie es geschafft haben, bei Kündigung Abfindung zu erhalten, müssen Sie sich eines klarmachen: es handelt sich hierbei aus steuerlicher Sicht um außerordentliche Einkünfte. Und das unabhängig davon, ob es um eine Entschädigung für die Kündigung ging oder um eine Überbrückung bis zur nächsten Anstellung.

Sie haben einige Mühen auf sich nehmen müssen, um eine für Sie akzeptable Abfindung bei Kündigung zu erhalten. Jetzt heißt es, das Erreichte zu sichern und unnötige Steuerlasten zu vermeiden. Schließlich bringt Sie die Abfindung in einen anderen Einkommenssteuersatz. Deshalb sollten Sie zunächst einen Steuerberater aufsuchen, um die optimale Steuerersparnis bei Abfindung zu ermitteln.

Denn es kann noch vor Auszahlung steuerlich vorteilhaft sein, den Zeitpunkt der Zahlung Ihrer Abfindung zu beeinflussen. Wenn möglich, sollten Sie versuchen, die Auszahlung in ein Jahr zu verlegt, in dem Ihr zu versteuerndes Einkommen voraussichtlich geringer ist. Dann profitieren Sie von einem niedrigeren Steuersatz.

5. Immer ein Thema bei Abfindung nach Kündigung: Die Fünftelregelung

Geht es um das Thema Abfindung, fällt regelmäßig der Begriff Fünftelregelung. Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Besonderheit in Deutschland. Sie wird bei außerordentlichen Einkünften – wie einer Abfindung bei Kündigung – angewendet, um die Steuerlast zu senken. Dabei wird das zu versteuernde Einkommen, bestehend aus Ihren regulären Einkünften und der Abfindung, im Jahr der Abfindungszahlung gedanklich so behandelt, als würde es auf fünf Jahre verteilt. Das führt in der Regel zu einer geringeren Progression und damit zu Steuervorteilen.

Abfindung bei Kündigung

6. Auf einen Blick: das sollten Sie beachten bei Kündigung Abfindung

Damit Sie zum ungeschmälerten Genuss Ihrer Abfindung kommen, sollten Sie diese Punkte beachten:

Die Steuerlast:

Seit 2006 wertet der Fiskus eine Abfindung als außerordentliche Einkunft, die komplett versteuert werden muss. Das sollten Sie unbedingt beachten, damit Sie nicht in einen höheren Steuersatz rutschen.

Die Sozialabgaben:

Eine Abfindungen nach Kündigung ist kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Folglich werden davon keine Sozialabgaben, wie beispielsweise Renten- oder Krankenversicherung, abgezogen.

Das Arbeitslosengeld:

Erhalten Sie eine Abfindung, wirkt sich diese in der Regel nicht auf Ihre Ansprüche auf Arbeitslosengeld aus. Sollten Sie das Unternehmen vor dem festgelegten Kündigungsdatum verlassen, erhalten Sie für diesen Zeitraum kein Arbeitslosengeld.

Die Fünftelregelung:

Eine hohe Steuerlast wenden Sie mit der Fünftelregelung ab. Dabei verteilen Sie die Abfindung bei Kündigung steuerlich gesehen auf fünf Jahre. Wichtig: Sie müssen die Gesamtsumme der Abfindung in einer Überweisung erhalten.

7. Abfindung in Photovoltaikanlage investieren und Steuern sparen

Die Fünftelregelung haben wir Ihnen ausführlich vorgestellt. Welche weiteren Möglichkeiten es noch gibt, um Steuern zu sparen, wenn Sie eine Abfindung bei Kündigung erhalten haben, sagen wir Ihnen hier:

Durch eine Investition in eine gewerblich genutzte Photovoltaikanlage auf einer gepachteten Frei- oder Dachfläche, also durch ein Photovoltaik Direktinvestment.

Unser Partner Milk the Sun bietet den weltweit Nr. 1 Marktplatz für gewerblich Photovoltaikanlagen. Dort finden Sie passend zur Höhe Ihrer Abfindung das geeignete Objekt. Mit dem Erwerb einer Anlage oder Teilen davon haben Sie steuerliche Vorteile. Sie dürfen den Investitionsabzugsbetrag IAB) nutzen. Dazu eine Sonderabschreibung und die lineare AfA (Abschreibung für Abnutzung). So können Sie bis zu 62% der Anschaffungskosten Ihrer Photovoltaikanlage steuerlich geltend machen. Damit lassen sich spürbar Steuern sparen – und zwar so weit, dass Sie in einem Steuerjahr Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 0,0 € senken.

Des Weiteren partizipieren Sie mit Ihrem Investment an einer potenziellen Rendite von bis zu 10% pro Jahr durch die Direktvermarktung des erzeugten Photovoltaikstroms sowie einem passiven Einkommen. Dieses fließt Ihnen dank der fortschrittlichen und langlebigen Solar-Technologie für einen Zeitraum von bis zu 40 Jahren zu. Überdies ist die Mindesthöhe der Einspeisevergütung für die ersten 20 Betriebsjahre der Photovoltaikanlage gesetzlich festgeschrieben. Somit repräsentiert das Solar-Investment eine der sichersten und profitabelsten Anlagemöglichkeiten für Ihre Abfindung bei Kündigung auf dem aktuellen Markt.

Bei unserem Kooperationspartner Milk the Sun finden Sie eine vielfältige Auswahl an Solar Investments zu praktisch jedem Budget. Schauen Sie über die Links direkt unter diesem Beitrag gerne auf der Website der Milk the Sun vorbei und verschaffen Sie sich einen ersten Überblick!

 Haftungsausschluss: solaranlagen-portal.de nimmt auf dieser Unterseite keine Steuerberatung vor. Ob die hier genannten steuerlichen Ersparnisse auf Ihren individuellen Fall angewandt werden können, kann Ihnen ein professioneller Steuerberater genauer erläutern.

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